Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung von Fahrrädern durch die Pedalmondo GmbH mit Sitz in Walkringen sowie für die Vermittlung von Fahrradvermietungen durch unabhängige Partner über die Buchungsplattform von Pedalmondo.
Bei Fahrrädern aus dem eigenen Mietangebot ist die Pedalmondo GmbH nachfolgend «Vermieterin» genannt und Eigentümerin der Mietfahrräder.
Bei Fahrrädern, die durch einen unabhängigen Partner zur Verfügung gestellt werden, tritt Pedalmondo ausschliesslich als Plattformbetreiberin und Vermittlerin auf. In diesem Fall ist der jeweilige Partner die «Vermieterin» beziehungsweise der «Vermieter» und für die Mietfahrräder verantwortlich. Der jeweilige Vermieter wird der Mieterschaft im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.
Nachfolgend als «Mieterschaft» gelten sämtliche natürlichen und juristischen Personen, welche ein Fahrrad von der jeweiligen Vermieterin oder dem jeweiligen Vermieter übernehmen (auch im Namen von anderen, z. B. Gruppenreisende) und im Vorfeld online die geforderten persönlichen Daten hinterlassen haben.
Nachfolgend als «Fahrrad» bezeichnet gelten sämtliche Mietgegenstände, Zubehör und Zusatzausrüstung, die zum Zeitpunkt der Übernahme von der jeweiligen Vermieterin oder dem jeweiligen Vermieter übernommen wurden. Dazu zählen insbesondere auch Fahrradgepäcktaschen, Fahrradlicht, Fahrradschlösser (inkl. Schlüssel), Fahrradhelme und gegebenenfalls Akkus.
Anwendbare Mietbedingungen bei Partnerangeboten
Verfügt der jeweilige Vermietungspartner über eigene Miet-AGB, gelten diese für das Mietverhältnis, insbesondere hinsichtlich Fahrradübernahme, Nutzung, Rückgabe, Schäden, Versicherung und Haftung. Die vorliegenden Pedalmondo-AGB gelten ergänzend für die Buchung, Vermittlung und Zahlungsabwicklung.
Für Stornierungen, Annullationen und Rückerstattungen gelten bei Partnerangeboten die Bedingungen von Pedalmondo, sofern diese gegenüber den Miet-AGB des Partners strengere Bedingungen vorsehen und der Mieterschaft vor Buchungsabschluss entsprechend bekannt gegeben wurden. Andernfalls gelten die für die jeweilige Buchung ausdrücklich ausgewiesenen Bedingungen.
Verfügt der jeweilige Vermietungspartner über keine eigenen Miet-AGB, gelten die vorliegenden Pedalmondo-AGB vollständig für das Mietverhältnis, wobei der jeweilige Partner als Vermieterin beziehungsweise Vermieter gilt.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
2. Mietvertrag
Der Mietvertrag wird zwischen der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter und der Mieterschaft geschlossen.
Bei eigenen Mietangeboten ist Pedalmondo die Vermieterin. Bei vermittelten Partnerangeboten kommt der Mietvertrag ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Partner und der Mieterschaft zustande. Pedalmondo ist in diesem Fall nicht Vertragspartei des Mietvertrags, sondern übernimmt die Vermittlung, Buchungsverwaltung und Zahlungsabwicklung.
Weitere beigezogene Dienstleister, insbesondere Transport-, Service- und Übergabepartner, sind in Bezug auf den Mietvertrag grundsätzlich keine Vertragspartner der Mieterschaft.
Der Mieterschaft wird nach Eintreffen ihrer Online-Bestellung mittels automatisch generierter Bestätigung der Erhalt der Bestellung angezeigt. Der Mietvertrag kommt erst durch die Annahme der Vermietung durch die jeweilige Vermieterin beziehungsweise den jeweiligen Vermieter zustande. Die Bestätigung erfolgt über Pedalmondo in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestellung.
Die Mieterschaft bestätigt mit Abschluss der Buchung die Richtigkeit der persönlichen Daten. Bei Falschangaben, unvollständigen Angaben oder ausbleibender Zahlung des vereinbarten Mietpreises bis vor Fahrradübernahme behält sich die jeweilige Vermieterin beziehungsweise der jeweilige Vermieter vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne gegenüber der Mieterschaft schadenersatzpflichtig zu werden, soweit gesetzlich zulässig.
3. Mietpreise, Zahlungsbedingungen und Kaution
Es gelten jeweils die auf der Webseite und im Buchungsprozess kommunizierten Preise und Bedingungen.
Pedalmondo beziehungsweise der jeweilige Vermietungspartner behält sich das Recht vor, die Mietpreise für zukünftige Buchungen jederzeit zu ändern. Bereits bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt.
Die Mieterschaft begleicht den Mietpreis bei der Online-Buchung. Die Zahlung erfolgt direkt im Buchungsprozess über Pedalmondo und ist somit vollumfänglich online und im Voraus zu tätigen.
Pedalmondo erhebt keine Kaution. Allfällige abweichende Kautionsregelungen eines Vermietungspartners müssen vor Abschluss der Buchung ausdrücklich ausgewiesen werden.
4. Leistungen und Preise
Es gelten die auf der Website angezeigten Preise. Die Mietpreise verstehen sich inklusive der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfälliger weiterer gesetzlicher Abgaben.
Allfällige Rabatte und Rabattcoupons sind direkt im Zahlungsprozess integriert und sind nicht kumulierbar.
Die im jeweiligen Mietangebot enthaltenen Leistungen, Zubehörteile, Abhol- und Rückgabeorte sowie allfällige Zusatzkosten ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
5. Stornierung, Annullation
Der Mieterschaft steht es nach Abschluss des Vertrags jederzeit frei, die Buchung zu annullieren.
Eine Annullation ist bis zwei Wochen (14 Tage) vor Mietbeginn kostenlos möglich. Ab zwei Wochen (14 Tage) bis zu einer Woche (7 Tage) vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises zurückerstattet. Ab sieben Tagen vor Mietbeginn wird kein Geld mehr zurückerstattet.
Terminänderungen gelten als Annullation des Vertrags. Eine Neubuchung ist in diesem Fall vorzunehmen.
Bei vermittelten Partnerangeboten gelten diese Stornierungsbedingungen ebenfalls, sofern sie gegenüber den Mietbedingungen des jeweiligen Partners strengere Bedingungen vorsehen und vor Buchungsabschluss entsprechend ausgewiesen wurden.
Sind für ein Partnerangebot ausdrücklich andere Stornierungsbedingungen angegeben, gelten die bei Abschluss der Buchung bestätigten Bedingungen.
Zwingende gesetzliche Rückerstattungsansprüche bleiben vorbehalten.
6. Mietdauer
Die Mietdauer wird vor Beginn der Vermietung vereinbart. Die effektive Mietdauer rechnet sich in Anzahl Miettagen, wobei ein Miettag 24 Stunden umfasst. Die Mindestmietdauer ist der Website und dem gewählten Angebot zu entnehmen.
Eine Verlängerung der laufenden Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter, gegen Bezahlung einer zusätzlichen Mietgebühr sowie vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.
Die jeweilige Vermieterin beziehungsweise der jeweilige Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.
7. Fahrradübernahme
Das Fahrrad wird in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand übergeben.
Die Mieterschaft ist verpflichtet, das Fahrrad auf eventuelle Mängel zu überprüfen. Die Mieterschaft hat insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Schaltung, die vorhandene Beleuchtung sowie das Vorhandensein von genügend Luft in den Fahrradreifen zu prüfen.
Allfällige Mängel, auch solche, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden, sind der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter unverzüglich zu melden. Eine Haftung der Mieterschaft für Schäden richtet sich nach den anwendbaren Mietbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Übergabe des Fahrrads legt die Mieterschaft ein offizielles Ausweisdokument vor.
Die Übergabe erfolgt am im Buchungsprozess vereinbarten Ort durch die jeweilige Vermieterin beziehungsweise den jeweiligen Vermieter oder eine beauftragte Übergabestelle.
8. Fahrradnutzung
Die Fahrradnutzung erfolgt auf eigenes Risiko der Mieterschaft. Die Mieterschaft ist für allfällige Versicherungen selber verantwortlich.
Die Mieterschaft haftet für Schäden am Fahrrad, die während der Mietdauer entstehen, soweit sie dafür nach den anwendbaren Mietbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Dasselbe gilt für den Verlust des Fahrrads.
Die Fahrräder dürfen jeweils nur durch eine Person genutzt werden. Eine Zweckentfremdung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Fahrräder zu Rennzwecken ist untersagt, sofern diese nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Gesetzliche Normen und anderweitige anwendbare Regelungen, insbesondere von Transport- oder Servicepartnern, sind einzuhalten.
Bei Defekten während der Mietdauer kann die Mieterschaft den Defekt mit Einwilligung der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise des jeweiligen Vermieters beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter eingefordert werden, sofern der Schaden auf Materialfehler oder einen nicht durch die Mieterschaft verursachten technischen Mangel zurückzuführen ist. Andernfalls gehen die Reparaturkosten zulasten der Mieterschaft, soweit sie dafür haftet.
Die Mieterschaft ist grundsätzlich für den Rücktransport des Fahrrads bis zur nächstmöglichen vereinbarten Rückgabestelle verantwortlich, soweit keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden oder zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.
Die Mieterschaft hat die Pflicht, der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Bei über Pedalmondo vermittelten Buchungen kann die Meldung auch über Pedalmondo erfolgen.
Das eigenständige Wechseln oder Ersetzen von Teilen oder Zubehör ist ohne Rücksprache mit der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter untersagt.
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher Mitverursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist der jeweiligen Vermieterin beziehungsweise dem jeweiligen Vermieter zuzustellen.
9. Fahrradrückgabe
Die Mieterschaft ist verpflichtet, das Fahrrad am vereinbarten Rückgabetag während der Öffnungszeiten bis spätestens zum vereinbarten Mietende an der vereinbarten Rückgabestelle zurückzugeben (ordentliche Rückgabe).
Für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Fahrräder werden pauschal CHF 100 pro Tag verlangt, soweit diese Regelung für das jeweilige Mietangebot gilt und gesetzlich zulässig ist. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
Bei vorzeitiger Rückgabe werden keine Kosten zurückerstattet, soweit keine abweichenden Mietbedingungen oder zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen.
Das zur Verfügung gestellte Fahrrad ist vollständig wie übernommen und in ordnungsgemässem Zustand unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung zurückzugeben. Die übliche Reinigung des Fahrrads ist im Mietpreis inbegriffen, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes ausgewiesen wird.
10. Mindestalter
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein.
An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Fahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
Als Mieterschaft sind dabei die Eltern oder der Vormund aufzutreten.
11. Haftung
Die jeweilige Vermieterin beziehungsweise der jeweilige Vermieter bietet keine Unfallversicherung für die gemieteten Fahrräder an, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Versicherungen (Unfall-, Sach- und Privathaftpflichtversicherung) sind grundsätzlich Sache der Mieterschaft.
Die jeweilige Vermieterin beziehungsweise der jeweilige Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Bereitstellung und den verkehrssicheren Zustand der Mietfahrräder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Pedalmondo haftet bei vermittelten Partnerangeboten für die ordnungsgemässe Erfüllung ihrer eigenen Pflichten als Plattformbetreiberin und Vermittlerin, insbesondere im Zusammenhang mit der Buchungsverwaltung und Zahlungsabwicklung.
Pedalmondo übernimmt bei Partnerangeboten keine Verantwortung für die Wartung, den technischen Zustand oder die tatsächliche Übergabe und Rücknahme der Fahrräder, soweit diese Aufgaben beim jeweiligen Vermietungspartner liegen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Die Haftung für beigezogene Dritte, leichte Fahrlässigkeit sowie indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Bern (BE), soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
Bei Mietverträgen mit unabhängigen Vermietungspartnern bleiben allfällige zwingende Gerichtsstandsbestimmungen sowie ausdrücklich und wirksam vereinbarte abweichende Gerichtsstandsregelungen vorbehalten.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Walkringen, November 2026
