AGB Fahrradmiete
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung von Fahrädern durch die Pedalmondo GmbH mit Sitz in Bern, nachfolgend «Vermieterin» genannt. Die Vermieterin ist zu jederzeit Eigentümerin der Mietfahrräder.
Nachfolgend als «Mieterschaft» gelten sämtliche natürlichen und juristischen Personen, welche ein Fahrrad von der Vermieterin übernehmen (auch im Namen von anderen, z.B. Gruppenreisende) und im Vorfeld online die geforderten persönlichen Daten hinterlassen haben.
Nachfolgend als «Fahrrad» bezeichnet gelten sämtliche Mietgegenstände, Zubehör und Zusatzausrüstung, die zum Zeitpunkt der Übernahme von der Vermieterin übernommen wurden. Dazu zählen auch Fahrradgepäcktaschen, Fahrradlicht, Fahrradschlösser (inkl. Schlüssel) und Fahrradhelme.
2. Mietvertrag
Der Mietvertrag wird zwischen der Vermieterin und der Mieterschaft geschlossen. Die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) und die Ski+Velo-Center SVC AG (SVC) treten als Partner der Vermieterin auf, sind aber in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen zu keiner Zeit Vertragspartner für die Mieterschaft.
Der Mieterschaft wird nach Eintreffen ihrer online-Bestellung mittels automatisch generierter Bestätigung den Erhalt der Bestellung angezeigt. Der Vertrag zwischen der Vermieterin und der Mieterschaft kommt erst durch die Annahme der Vermietung durch die Vermieterin zustande. Die Vermieterin bestätigt der Mieterschaft nach Erhalt der Bestellung die Annahme. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestellung. Die Mieterschaft bestätigt mit Abschluss der Buchung die Richtigkeit der persönlichen Daten. Bei Falschangaben, unvollständigen Angaben oder ausbleibender Zahlung des vereinbarten Mietpreises bis vor Fahrradübernahme, behält sich die Vermieterin vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass sie gegenüber der Mieterschaft schadenersatzpflichtig wird.
3. Mietpreise, Zahlungsbedingungen und Kaution
Es gelten jeweils die auf der Webseite und im Buchungsprozess kommunizierten Preise und Bedingungen. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, den Mietpreis jederzeit zu ändern. Die Mieterschaft begleicht den Mietpreis bei der online-Buchung. Die Zahlung erfolgt direkt im Buchungsprozess und ist somit vollumfänglich online und im Voraus zu tätigen. Die Vermieterin erhebt keine Kaution.
4. Leistungen und Preise
Es gelten die auf der Website angezeigten Preise. Die Mietpreise verstehen sich inklusive der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren gesetzlichen Abgaben. Allfällige Rabatte und Rabattcoupons sind direkt im Zahlungsprozess integriert und sind nicht kumulierbar.
5. Stornierung, Annullation
Der Mieterschaft steht es nach Abschluss des Vertrages jederzeit frei, die Buchung zu annullieren. Eine Annullation ist bis 2 Wochen (14 Tage) vor Mietbeginn kostenlos möglich. Ab zwei Wochen (14 Tage), bis zu einer Woche (7 Tage) vor Mietbeginn wird 50% des Mietpreises zurückerstattet. Ab 7 Tagen vor Mietbeginn wird kein Geld mehr zurückerstattet. Terminänderungen gelten als Annullation vom Vertrag. Eine Neubuchung ist in diesem Fall vorzunehmen.
6. Mietdauer
Die Mietdauer wird vor Beginn der Vermietung vereinbart. Die effektive Mietdauer rechnet sich in Anzahl Miettagen, wobei ein Miettag 24 Stunden umfasst. Die Mindestmietdauer ist der Website und dem gewählten Angebot zu entnehmen.
Eine Verlängerung der laufenden Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin, gegen Bezahlung einer zusätzlichen Mietgebühr sowie vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
7. Fahrradübernahme
Das Fahrrad wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Die Mieterschaft ist verpflichtet, das Fahrrad auf eventuelle Mängel zu überprüfen. Die Mieterschaft hat insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Schaltung, das Vorhandensein von Front- und Rücklichtern sowie das Vorhandensein von genügend Luft in den Fahrradreifen zu prüfen. Allfällige Mängel, auch solche die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden, sind der Vermieterin unverzüglich zu melden, anderenfalls die Mieterschaft für entstandene Mängel haftet. Bei der Übergabe des Fahrrads legt die Mieterschaft ein offizielles Ausweisdokument vor.
8. Fahrradnutzung
Die Fahrradnutzung erfolgt auf eigenes Risiko der Mieterschaft. Die Mieterschaft ist für allfällige Versicherungen selber verantwortlich.
Die Mieterschaft haftet für Schäden am Fahrrad, die während der Mietdauer entstehen. Ebenso haftet die Mieterschaft für den Verlust des Fahrrads.
Die Fahrräder dürfen nur durch jeweils eine Person genutzt werden. Eine Zweckentfremdung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Fahrräder zu Rennzwecken ist untersagt. Gesetzliche Normen oder anderweitige Regelungen (z.B. durch die SBB oder die SVC) sind einzuhalten.
Bei Defekten während der Mietdauer kann die Mieterschaft den Defekt mit Einwilligung der Vermieterin beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin eingefordert werden, sofern der Schaden auf Materialfehler zurückzuführen ist. Andernfalls gehen die Reparaturkosten zulasten der Mieterschaft.
Die Mieterschaft ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich. Die Mieterschaft hat die Pflicht, der Vermieterin aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. Das eigenständige Wechseln/Ersetzen von Teilen oder Zubehör ist ohne Rücksprache mit der Vermieterin untersagt.
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall umgehend der Vermieterin zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist der Vermieterin zuzustellen.
9. Fahrradrückgabe
Die Mieterschaft ist verpflichtet, das Fahrrad am vereinbarten Rückgabetag während den Öffnungszeiten bis spätestens zum vereinbarten Mietende an der vereinbarten Rückgabestelle zurückzugeben (ordentliche Rückgabe).
Für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Fahrräder werden pauschal 100 CHF pro Tag verlangt. Weitergehenden Schadenersatz bleibt vorbehalten. Bei vorzeitiger Rückgabe werden keine Kosten zurückerstattet.
Das von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Fahrrad ist vollständig wie übernommen und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Reinigung des Fahrrads ist im Mietpreis inbegriffen.
10. Mindestalter
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Fahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden. Als Mieterschaft sind dabei die Eltern oder der Vormund aufzutreten.
11. Haftung
Die Vermieterin bietet keine Unfallversicherung für die gemieteten Fahrräder an. Versicherungen (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache der Mieterschaft.
Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für Schäden aus, insbesondere wird die Haftung für beigezogene Dritte, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischen Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Bern (BE), soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Bern, April 2024